4.3 Direkte Kontrollmaßnahmen
Hygienemaßnahmen
Hygienemaßnahmen zielen darauf ab, die Einschleppung einer Krankheit in die Kultur zu verhindern oder sie zu minimieren und - im besten Fall - auszurotten. Dies kann durch gezielten Rückschnitt, bei dem alte und kranke Pflanzenteile entfernt werden, sowie durch Ernterückstandshygiene oder durch die Verhinderung der Ausbreitung von Krankheiten und Vektoren erreicht werden.
Um die Einschleppung einer Krankheit zu verhindern, ist gesundes und zertifiziertes Pflanz- und Saatgut von größter Bedeutung. Insbesondere bei Erdbeeren ist die Qualität der Jungpflanzen äußerst wichtig. Die Einschleppung von Krankheiten wie Phytophthora cactori sollte unbedingt vermieden werden. Es ist aber auch wichtig, krankheitsübertragende Vektoren, wie z. B. Insekten, von den Kulturen fernzuhalten. Im Weinbau muss die Verbreitung der Rebzikade und der Reblaus durch den Menschen von Weinberg zu Weinberg (infektiös ab L5) vermieden werden, um Sekundärinfektionen durch Bakterien, Pilze und Viren zu verhindern.
Sind Teile eines Bestandes oder der gesamte Bestand von einer Krankheit befallen, helfen das Zurückschneiden erkrankter Pflanzenteile, die Rodung und Beseitigung oder Verbrennung einzelner Pflanzen oder des gesamten Bestandes und/oder eine angemessene Behandlung von Ernterückständen und Falllaub. Besonderes Augenmerk sollte auf anzeigepflichtige Quarantänekrankheiten gelegt werden.
Im Weinbau müssen beispielsweise Pflanzen, die von der Goldgelben Vergilbung (Flavescence doree) befallen sind, gerodet werden, um eine Übertragung durch die Rebzikade auf andere Pflanzen zu verhindern. Weinstöcke, die von dem Krankheitskomplex Esca befallen sind, müssen ebenfalls entweder gerodet werden oder es muss versucht werden, sie durch spezielle, in der Entwicklung befindliche rebchirurgische Verfahren zu heilen. In Obstanlagen ist eine vollständige Ernte wichtig. Ein Rückschnitt muss immer in das gesunde Holz erfolgen. Verletzungen müssen vermieden werden, da sie Eintrittspforten für Krankheiten darstellen. Krankes Material wird nach dem Schnitt und von der Pflanze entfernt und gegebenenfalls verbrannt. Pflanzen, die von Quarantänekrankheiten wie dem Feuerbrand befallen sind, müssen gerodet werden. Auch Fruchtmumien müssen entfernt und verbrannt werden, um Infektionsquellen für das nächste Jahr zu vermeiden. Darüber hinaus sollte die Entfernung von Laub durch Unterpflügen, Einarbeiten, Besprühen mit Vinasse und Ausfegen des Laubs aus den Fahrgassen gefördert werden, um Viruskrankheiten zu unterdrücken. Während zum Beispiel Pilzsporen bis zu 15 Jahre im Substrat überleben können, können Viren nur im Pflanzenmaterial bzw. im Wirt überleben. In Ackerkulturen müssen Einzelpflanzen entfernt werden, wenn sie von bodenbürtigen Pilzen wie Phytophthora oder Verticillium befallen sind. Bei Mais vermindert die Einarbeitung von Stoppeln in den Boden das Risiko der Fusarium-Stängel- und Knollenfäule in der nächstjährigen Kultur. In Gebieten mit Rhizoctonia-Befall sollte Mais in der Zuckerrübenfruchtfolge vermieden oder die Ernterückstände des Maises gut zerkleinert und eingearbeitet werden, da der Pilz organisches Material zum Überleben im Boden benötigt. Die Förderung einer guten Altstrohrotte sollte im Allgemeinen durch mehrfache flache Bodenbearbeitungsgänge angeregt werden.
Darüber hinaus sollte besonders auf die Sauberkeit der Geräte geachtet werden. Besteht die Gefahr einer Krankheitsausbreitung, müssen die Geräte oder der Traktor am Waschplatz gereinigt werden (Kärchern, Heißwasserbehandlung). Im Gartenbau müssen z. B. Tomaten- und Paprikakulturen gerodet und verbrannt werden, wenn die meldepflichtige Bakterienwelke Clavibacter auftritt. Im Allgemeinen müssen die Ernterückstände entfernt oder tief in den Boden eingearbeitet werden.